Betreuungs Büro Märkle
Betreuungs Büro Märkle


Aufgrund eintretender gesundheitlicher Einschränkungen finden sich viele Menschen in ihrem Leben häufige nicht mehr zurecht: Sie ziehen sich in ihre eigenen vier Wände zurück und vereinsamen, bezahlen ihre Rechnungen nicht, verschulden sich oder versäumen Arzt- und Behördentermine und grenzen sich damit aus dem gesellschaftlichen Leben aus. Für solche Menschen kann in Baden-Württemberg das Betreuungsgericht eine Betreuung einrichten, damit eine Ausgrenzung aus der Gesellschaft und die damit einhergehenden negativen Begleiterscheinungen für die Betroffenen verhindert werden kann.

Der Wille und das Wohl der betroffenen Menschen stehen aber auch nach Einrichtung einer Betreuung an erster Stelle.

Betreuungen werden im württembergischen Landesteil von den zuständigen Notariaten in ihrer Funktion als Betreuungsgericht eingerichtet. Gesetzlich Betreuungen werden grundsätzlich in spezifischen Aufgabenfeldern und nicht pauschal festgelegt, in denen die Betroffenen von mir vertreten, unterstützt und beraten werden

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